Satzung - Stand: 26. April 2010

§ 01 Name und Sitz des Vereins
  Der Verein führt den Namen "Freie Liste - Bürger für Urbar e.V." (Freie Liste) mit Sitz in Urbar.
§ 02  Ziel und Zweck
  Die "Freie Liste - Bürger für Urbar e.V." ist ein Zusammenschluss von Bürgern, die eine Vertretung der wahlberechtigten Bevölkerung in der Kommunalvertretung in Urbar anstrebt. Sie fördert die Gestaltung des öffentlichen Lebens, verfolgt auch allgemeine Ziele staatsbürgerlichen Bewusst-seins, insbesondere die kommunalen Bereiche.
§ 03  Mitgliedschaft
  Mitglied kann werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er sich in voller staatsbürgerlicher Verantwortung zu den in „§ 2 genannten Zielen“ bekennt. 
§ 04 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  Die Mitglieder nehmen an der Willensbildung teil und unterstützen den organisatorischen Aufbau der Freien Liste im Rahmen dieser Satzung. Über die zu leistenden finanziellen Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.
§ 05 Ende der Mitgliedschaft
  Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod.
- Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist.
- Ausschluss eines Mitgliedes, das der Zahlung des fälligen Beitrages trotz dreimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.
- Ausschluss aus sonstigem Grund.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung. Der Ausschluss ist nur zulässig, wenn ein Mitglied das Ansehen der Freien Liste schädigt, ihre Zielsetzung zuwiderhandelt, die Treupflicht verletzt oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
§ 06 Vorstand
  Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die / der Vorsitzende, die / der stellvertretende Vorsitzende und die / der Kassierer (in), von denen jeder alleinvertretungsberechtigt ist.

Der Gesamtvorstand besteht aus dem Vorstand wie in Absatz 1 beschrieben und der / dem Schrift-führer ( in ), Pressewart ( in ) und maximal 3 Beisitzer ( innen ).

Der Vorstand nimmt die organisatorischen Aufgaben der Freien Liste wahr.

Der Vorstand wird aus der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis die Neuwahl stattgefunden hat. Ausgeschiedene Mitglieder werden durch Ergänzungswahlen bei der nächsten Mitgliederversammlung gewählt und bleiben bis zur nächsten Vorstandswahl im Amt. Jährlich sind 2 Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands und 1 Sitzung des Gesamtvorstandes einzuberufen.
§ 07 Mitgliederversammlung
  Oberstes Organ der Freien Liste - Bürger für Urbar e.V. ist die Mitgliederversammlung.

Die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von 10 Tagen in Textform schriftlich unter Angaben der Tagesordnung zu erfolgen. Diese Einladungen kann auch durch elektronische Versendung ( Mail oder Fax ) zugestellt werden.

Anträge hierzu sind mindestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr, und zwar in der ersten Jahreshälfte durch den Vorstand schriftlich einzuberufen.

Ferner ist sie einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angaben von Gründen beim Vorstand verlangt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag angelehnt.

Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift vom Schriftführer anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift kann von jedem Mitglied eingesehen werden. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
§ 08 Wahlen durch die Mitgliederversammlung
  Für Wahlen, deren Verfahren nicht gesetzlichen Regelungen unterworfen sind gilt, dass sie per Akklamation erfolgen können wenn sich aus der Versammlung kein Widerspruch ergibt. Andernfalls ist geheim zu wählen.
§ 09 Aufstellung der Bewerber für die Kommunalwahl
  Die Bewerber für die Kommunalwahl werden von der Mitgliederversammlung aufgestellt. Die Bewerber der "Freien Liste - Bürger für Urbar e.V." werden nach den Vorschriften des Rheinland Pfälzischen Wahlgesetzes von den Mitgliedern gewählt.
§ 10 Satzungsänderung
  Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder.
§ 11 Auflösung
  Die Auflösung der Freien Liste kann nur in einer mit diesem Tagespunkt einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

Die Versammlung beschließt auch über die Liquidation und Verwendung des verbleibenden Vermögens für ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
§ 12 Inkrafttreten
  Diese Satzung wurde bei der Gründung der "Freien Liste - Bürger für Urbar e.V." am 18.03.1999 beschlossen und von den Mitgliederversammlungen am 29.04.2003, 26.04.2010 und 16.01.2019 geändert.